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Wissenswertes
Lassen Sie Ihren Grenzwertgeber prüfen

Alter Grenzwertgeber Vorsicht beim Befüllen von Heizöltanks
Heizöltanks sind mit einem Grenzwertgeber ausgerüstet, der beim Befüllen mit dem Tankfahrzeug verbunden wird und automatisch den Füllvorgang unterbricht, sobald der Tank voll ist. Durch Verschmutzungen der Grenzwertgebersonde im Tank kann es dazu kommen, dass das Heizöl nicht an den Fühler gelangt. So gibt es kein Signal zum Schließen des Absperrventils am Tankfahrzeug.

Besonders bei einem alten Grenzwertgeber tritt dieser Fehler auf, weil die kleinen Bohrungen in den Schutzhülsen so stark verschmutzen.

Seit einigen Jahren werden Grenzwertgeber eingebaut, bei denen anstelle der Bohrungen ein Schlitz vorhanden ist, der sich im Normalbetrieb nicht zusetzen kann.


Es liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers, wenn ein Grenzwertgeber nicht funktioniert

Kommt es bei einem alten Grenzwertgeber, der aufgrund von Verschmutzung nicht mehr ansprang, zu einem Überfüllschaden, führt das nicht zur Haftung des Mineralölhändlers. Das Amtsgericht Lahnstein hat das mit einem Urteil vom 11.11.2008 herausgestellt.

Statt dessen hat der Anlagenbetreiber die Verpflichtung, seine Anlage immer auf einem funktionsfähigen Stand zu halten und den Grenzwertgeber zu prüfen. Kommt er dem nicht nach, haftet er selbst für die an seinem Anwesen entstehenden Schäden. Ebenfalls hat das Gericht geurteilt, dass der Anlagenbetreiber die Kosten zu ersetzen hat, die der Mineralölhändler beispielsweise für die Durchführung der Tankraumreinigung in Auftrag gibt. Auch Gutachten zur Schadensfeststellung und insbesondere zur Feststellung, dass der Schaden sich nicht "weiter frisst", sind vom Betreiber zu bezahlen.

Durch regelmäßiges Prüfen der Grenzwertgeber kann der Anlagenbetreiber also sicherstellen, dass Grenzwertgeber alter Bauart ausgetauscht werden oder eben funktionieren. Hierzu muss er sich nach WHG an einen Fachbetrieb wenden. Denn es handelt sich bei einem Grenzwertgeber um eine Sicherheitseinrichtung, die nicht von einem normalen Heizungsbauer oder Tankanlagenbauer kontrolliert oder installiert werden darf. Dieses steht ausschließlich den Fachbetrieben zu.

Selbst der Sachverständige darf den Grenzwertgeber nicht ausbauen, sondern nur dieselbe Funktionsprüfung durchführen, die der befüllende Mineralölhändler auch vornimmt.

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